Selbstständigkeit im Studium

Selbstständigkeit im Studium

Aktualisiert: 14.10.2022

Du hast eine findige Geschäftsidee entwickelt oder willst Deine Leistungen dem Arbeitsmarkt in Eigenregie anbieten? Mit dem nötigen Organisationstalent ist ein Studium kein Hindernis auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit. Was es bei der Existenzgründung zu beachten gilt, und wie die ersten Schritte aussehen, erfährst Du hier!    

Die meisten Studierenden verdingen sich aus naheliegenden Gründen als Minijobber, an der Uni oder in vergleichbaren Arbeitsmodellen im Angestelltenverhältnis: Klare Organisationsstrukturen, flexible Arbeitszeiten und ein in der Regel überschaubares Maß an Eigenverantwortung sind mit dem Uni-Alltag bestens vereinbar. Im Unterschied dazu bedeuten die Anmeldung und Ausübung einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit in vielerlei Hinsicht einen erheblichen Mehraufwand. Ob sich dieser lohnt, ist dabei nicht zuletzt eine Typfrage. 

Selbstständigkeit im Studium: Des einen Fluch, des anderen Segen

Damit die berufliche Selbstständigkeit parallel zum Studium gelingt, braucht es spezifische Fähigkeiten, darunter ein ausgeprägtes Organisationstalent, Eigeninitiative, Selbstmarketing und die Bereitschaft, sich in arbeits- und steuerrechtliche Belange einzufinden. Diese Kompetenzen können und wollen erlernt werden, weshalb auch ein gewisser unternehmerischer Ehrgeiz der Sache durchaus dienlich ist. Der große Vorteil: Von den Erfahrungen, die Du im Rahmen der Selbstständigkeit sammelst, profitierst Du Zeit Deines Berufslebens – auch in klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Von Zeitmanagement über Networking bis hin zur Steuererklärung: Früher oder später steht jeder Berufstätige vor diesen Herausforderungen; als selbstständig oder freiberuflich tätiger Student kannst Du Dir an dieser Stelle also einen erheblichen Wissensvorsprung verschaffen. 

Trotzdem ist der Schritt in die Selbstständigkeit nicht jedermanns Sache. Schließlich braucht es zunächst ein geeignetes Geschäftsmodell: Als Fitness-Trainer oder Musiklehrer ist es etwa wesentlich naheliegender, seine Dienstleistungen eigenständig anzubieten, als in anderen Bereichen. Und während der eine die berufliche Autonomie dem nervigen Chef vorzieht, schreckt andere die Aussicht auf ein unbeständiges und volatiles Einkommen eher ab. 

Wenn Du das Abenteuer Selbstständigkeit wagen möchtest, ohne dabei auf die Vorteile als Studierender zu verzichten, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen für Dich zusammengefasst.   

Selbstständigkeit: Definition

Als selbstständig gilt, wer in der Ausübung der eigenen Tätigkeit zeitlich und örtlich ungebunden ist und nicht den Weisungen Dritter Folge leistet. Als Dein eigener Chef entscheidest einzig Du, wann, wo, und wie Du arbeitest. Du allein trägst die volle Verantwortung wie auch das wirtschaftliche Risiko.

In Deutschland wird weiterhin unterschieden zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören per Gesetz „die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit […] und ähnliche Berufe“ (§18 EstG). Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit setzt in der Regel zudem eine entsprechende Qualifikation voraus. Da die Gesetzeslage jedoch einen umfassenden Spielraum beinhaltet, obliegt die Einstufung einer Tätigkeit im Zweifelsfall den zuständigen Finanzämtern vor Ort.

Alle nicht freiberuflichen selbstständigen Tätigkeiten gelten als gewerbepflichtig, d.h. Du musst Deine Tätigkeit bis spätestens sechs Wochen nach Aufnahme beim Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein erwerben. Abhängig von Deinem Jahreseinkommen musst Du dann fortan Gewerbesteuer entrichten.

Ist man kranken- und rentenversichert in der Selbstständigkeit?

Mit unter 25 Jahren bist Du in aller Regel über Deine Eltern familienversichert. Solange Deine Einnahmen aus einer nebenberuflich ausgeübten, selbstständigen Tätigkeit die monatliche Grenze von 470 Euro nicht überschreiten, ändert sich daran nichts! 

Jenseits der 25 Jahre kommen Studierende zu günstigen Tarifen überwiegend in der Studentischen Krankenversicherung unter. Für Deinen Status als Versicherter ist dabei entscheidend, dass Du Deine Selbständigkeit nebenberuflich ausübst. Die Einstufung über Haupt- oder Nebenberuf obliegt der Krankenkasse, wesentliche Kriterien hierfür sind der zeitliche Aufwand und das monatliche Einkommen. In jedem Fall solltest Du Deine Versicherung frühzeitig über Deine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit informieren.

In der gesetzlichen Rentenkasse besteht für Selbständige und Freiberufler nur in Ausnahmefällen eine Versicherungspflicht, und selbst diese greift nur dann, wenn Du monatlich die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze überschreitest. Ob Deine Tätigkeit als selbstständiger Studierender versicherungspflichtig ist, klärst Du am Besten direkt mit Deiner Rentenkasse vor Ort.    

Was muss man bei der Selbstständigkeit in Bezug auf BAföG beachten?

Für BAföG-Empfänger gibt es bekanntlich klar definierte Verdienstgrenzen. Leider gelten die gemeinhin bekannten Freibeträge auf aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen erzieltes Einkommen. Für selbstständige Nebeneinkünfte ist die Grenze geringer, pro Bewilligungszeitraum liegt sie bei 4.410 Euro brutto (Stand 2020).

Zwar kannst Du einen Teil Deiner Einnahmen wie Sozialversicherungsabgaben und Steuern mit Deinem BAföG-Bedarf verrechnen, sofern Du aber nicht beabsichtigst, Deinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, eignet sich in diesem Fall eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Nebenverdienst nur sehr bedingt. 

Steuern für studierende Selbstständige

Grundsätzlich bist Du unabhängig Deines Status als Studierender und der Quelle Deines Einkommens steuerpflichtig, profitierst aber auch hier von Freibeträgen. Solange Du jährlich weniger als 10.347 Euro verdienst, bist Du von der Einkommenssteuer vollständig befreit. Der gewerbesteuerliche Freibetrag liegt bei 24.500 Euro. 

Ähnlich verhält es sich mit der Umsatzsteuer: Wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, kannst Du die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, und brauchst dann weder Umsatzsteuer auszuweisen noch abzuführen.  

Erste Schritte in die Selbstständigkeit

  • Überlege Dir gut, ob Du Dir die Doppelbelastung von Studium und Selbstständigkeit zutraust bzw. wie Du diese realistisch stemmen kannst
  • Informiere Dich über Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Existenzgründung
  • Entwickle ein geeignetes Geschäftsmodell inklusive Zielgruppenanalyse, Businessplan und Buchhaltung 
  • Melde Deine Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt und/oder Finanzamt
  • Informiere Deine Kranken- und Rentenkasse über Deine Tätigkeit

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